Wer muss in der Fußpflege Medizinprodukte einsetzen?
Medizinische Fußpflege …
Die medizinische Fußpflege zählt zu den heilberuflichen Tätigkeiten. Seit dem 1. Januar 2002 darf sich nur die/derjenige medizinische/r FußpflegerIn (PodologIn) nennen, der/die entweder die Erlaubnis, die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach dem Podologengesetz nachweisen kann. Der Einsatz von Fußpflegegeräten mit Zulassung als Medizinprodukt ist obligatorisch
Kosmetische Fußpflege …
Fazit: Heilkundliche Tätigkeiten in der medizinischen Fußpflege dürfen nur Angehörige zugelassener Berufe, wie zum Beispiel Podologen, durchführen. Bei ihnen kommen Instrumente und Geräte zum Einsatz, die entsprechend ihrer Zweckbestimmung unter das Medizinproduktegesetz fallen.
Für alle anderen Fußpflegen und präventive Behandlungen am gesunden Fuß sind keine Medizinprodukte erforderlich.