Fußpflegeausbildung
Achtung Marktpotential - Laufen Sie dem neuen Fußtrend nicht davon
Die Pflege der Füße Ihrer KundInnen birgt ein großes Marktpotential. Ob Pediküre oder professionelle Fußpflege, Ihre KundInnen möchten sich von Kopf bis Fuß gepflegt wissen.
Im Jahre 2022 gab es laut Statista in der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahre zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten um die 15,78 Millionen Personen, die in den letzten 7 Tagen Produkte für die Fußpflege verwendet hatten. Ein Trend, der sich seit Jahren hält, denn auch der Rückblick auf die vergangenen vier Jahre zeigt ähnlich hohe Zahlen.
Gepflegte Füße sind, unabhängig vom Alter und Geschlecht, durchaus erwünscht. Der Trend geht allgemein hin zu mehr Körperbewußtsein und, neben dem optischen Aspekt, auch hin zu mehr Gesundheitsbewußtsein. Fußpflege als Prophylaxe steht bei Vielen im Vordergrund.
Professionelle Fußpflege vs. Pediküre
SÜDA Vac S
Während eine Pediküre auch von Laien und Ihren KundInnen selbst in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden kann, ist dies bei der professionellen medizinischen Fußpflege nicht der Fall. Sogenannte Risikopatienten wie Diabetiker, Rheumatiker und Bluter gehören ausschließlich in die Hände von Podologen, welche die PatientInnen, entsprechend ärztlicher Verordnung, fachgerecht behandeln können.
Medizinische Fußpflege ist eine Krankenkassenleistung
Bei einer, durch einen Arzt oder eine Ärztin, verordneten Notwendigkeit einer podologischen Behandlung werden 90 Prozent der Behandlungskosten von der Krankenkasse übernommen. Als PodologIn können Sie also diese Art der Behandlung direkt mit der Krankenkasse abrechnen. 10 Prozent zahlen die PatientInnen selbst, zuzüglich einer einmaligen Gebühr von 10 Euro pro Verordnung.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre werden die gesamten Behandlungskosten durch die Krankenkassen übernommen. Ist laut Arzt/Ärztin eine medizinische Fußpflege nötig, so wird er/sie dies per Kassenrezept verordnen. Die Übernahme der Kosten beschränkt sich auf die Behandlung von Füßen, welche aufgrund von Diabetes mellitus, Neuropathie oder eines Querschnittssyndroms krankhaft verändert sind. Die medizinische Fußpflege kann ausschließlich von zugelassenen Podologen und Podologinnen durchgeführt werden.
Der Pandemie ein Schnippchen schlagen
Während Kosmetikstudios und Spas in der Pandemie ihre Tätigkeiten nicht weiter ausführen durften und somit große finanzielle Einbußen hatten, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Saarlouis vom 11.11.20 (Az.: 6 L 1372/20), dass die Tätigkeit des kosmetischen Fußpflegers nach § 7 Abs. 5 Satz 2 VO-PV erlaubt sei. Diese Vorschrift lautet wie folgt:
„§ 7 Betriebsuntersagungen und -beschränkungen sowie Schließung von Einrichtungen
(4) Die Erbringung körpernaher Dienstleistungen, wie sie in Kosmetikstudios, Massage-Praxen und ähnlichen Betrieben erfolgt, ist untersagt. Heilmittelerbringer und Gesundheitsberufe sind von den Betriebsuntersagungen ausgenommen. Der Betrieb von Friseursalons und Tattoo- bzw. Piercing-Studios ist im Rahmen der bestehenden Hygienekonzepte weiterhin zulässig."
Quelle: https://www.bv-fuer-podologie.de/details-der-news/welche-befugnisse-haben-kosmetische-fußpfleger-in-zeiten-der-corona-pandemie.html
Die kosmetische oder gar medizinische Fußpflege, als Teil Ihres Behandlungsangebots, kann Ihnen auch während einer Pandemie (oder anderen Ausnahmesituation) dabei helfen, Ihren Betrieb aufrecht zu erhalten.